Einsatzstichwort „Hilflose Person in verschlossener Wohnung / Türöffnung“ –  was bedeutet das?

(mwb) Immer wieder wird die Feuerwehr mit dem Einsatzstichwort „Hilflose Person in verschlossener Wohnung“ oder „Türöffnung für den Rettungsdienst“ alarmiert – so auch die Feuerwehr Hungen. Allein im letzten Jahr rückte die Feuerwehr Hungen zu 14 derartigen Einsätzen aus.

Aber warum und wann muss die Feuerwehr Türen öffnen? Meist geschieht dies in Notsituationen, bei denen Personen akut Hilfe benötigen, aber nicht mehr selbst in der Lage sind, die Wohnungseingangs- oder Haustür selbständig zu öffnen – sei es infolge eines Sturzes, wegen einer Erkrankung oder eines akuten medizinischen Notfalls. Ist dann kein Nachbar mit einem Zweitschlüssel zur Stelle, wird die Feuerwehr zusammen mit dem Rettungsdienst alarmiert oder von diesem nachgefordert. Seltener muss sich die Feuerwehr aufgrund von Bränden, Wasserschäden oder anderen dringenden Gründen Zugang zu Gebäuden und Wohnungen über verschlossene Türen verschaffen. Drängt aber die Zeit und sind Leib und Leben sowie Sachwerte akut bedroht, muss unter Umständen eine Tür gewaltsam von der Feuerwehr geöffnet werden.

Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr fällt hingegen z. B., wenn eine Person sich aus der eigenen Wohnung versehentlich ausgesperrt hat. Für diese und ähnliche Situationen gibt es Schlüsseldienste. Die Feuerwehr wird nämlich nur dann tätig, wenn eine akute Notsituation vorliegt und eine Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte besteht.

In der Hessenschau wurde gerade ein Beitrag zum Thema „Türöffnung durch die Feuerwehr“ veröffentlicht, der unter folgendem Link abgerufen werden kann: