Der Jugendfeuerwehrausschuss wird im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.
Der Jugendfeuerwehrausschuss setzt sich zusammen aus:
- dem Jugendfeuerwehrwart/der Jugendfeuerwehrwartin,
- der Gruppenleiterin/dem Gruppenleiter,
- dem Sprecher/der Sprecherin,
- dem Schriftführer/der Schriftführerin,
- dem Kassenwart/der Kassenwartin sowie
- den Beisitzern/Beisitzerinnen, deren Anzahl die Mitgliederversammlung festlegt.
... und hat die folgenden Aufgaben:
- Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
- Vorschlagen von Ordnungsmaßnahmen und
- Gestaltung der Jugendfeuerwehrarbeit.