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| Rubrik URL: | |||
| Erstellt: | 20.01.2007 | ||
| Beitrag | Notruf 112 - und was passiert jetzt? | ||
| Autor: | Michael Reichhart | ||
| Erstellt: | 26.03.2010 | ||
| Beitrag: | Nun haben Sie sich vielleicht auch schon mal an einem Sommernachmittag in Ihrem Garten oder abends im Bett gefragt, wenn Sie die „Martinshörner“ der Feuerwehr Hungen gehört haben: „Komisch, wo fahren die denn hin? Ich habe ja gar keine Sirene gehört!“Was passiert eigentlich wenn Sie den Feuerwehr-Notruf 112 wählen?Befinden Sie sich in einer Notsituation und wählen den Notruf 112 für den Rettungsdienst oder die Feuerwehr, dann rufen Sie bei der integrierten Leitstelle für den Landkreis in Gießen an. Die integrierte Leitstelle ist u. a. für die Koordination des Rettungsdienstes und die Alarmierung der Feuerwehren zuständig. Für die verschiedenen Notfälle sind auf der Leitstelle Alarmpläne hinterlegt, nach denen der Leitstellen-Disponent die zuständigen Einsatzkräfte von Rettungsdienst oder Feuerwehr in Bewegung setzt. Nun ist die Feuerwehr in Hungen aber nicht ständig besetzt, was übrigens bei den meisten Feuerwehren in Deutschland der Fall ist - lediglich sechs Hessische Städten haben eine Berufsfeuerwehr. Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr gehen ihren Berufen nach, haben Schule, genießen ihre Freizeit, Essen mit ihrer Familie zu Abend, sehen zu Hause fern oder schlafen nach einem anstrengenden Arbeitstag in ihren Betten. Die Einsatzkräfte müssen alarmiert werden, bspw. über Sirenen. Warum heulen in Hungen aber so selten die Sirenen? Liegt es daran, dass die Feuerwehr Hungen keine Einsätze hat? Nein. Dies liegt daran, dass zumindest die Stützpunkt-Feuerwehr der Kernstadt anhand einer so genannten „stillen Alarmierung“ alarmiert wird (während in den Stadtteilen Hungen überwiegend die Sirenen bei einem Feuerwehr-Einsatz heulen). Bei der stillen Alarmierung hat jeder Feuerwehrangehörige einen Funkmeldeempfänger (Piepser) bei sich. Dieser Funkmeldeempfänger funktioniert ähnlich wie ein Pager oder City-Ruf und informiert die Einsatzkräfte im Alarmfall. So sind die Einsatzkräfte bspw. auch außerhalb der Stadtgrenzen erreichbar - egal, ob sie auf der Arbeit oder vielleicht in der Schule sind. Sobald bei den Einsatzkräften der Kernstadt-Wehr die Funkmeldeempfänger auslösen, begeben sie sich auf schnellstem Weg zum Feuerwehr-Stützpunkt, um dann mit den für den jeweiligen Einsatz benötigten Fahrzeugen auszurücken. | ||
| Beitrag | Einsatzfahrt im Privat-PKW | ||
| Erstellt: | 05.04.2008 | ||
| Beitrag: | ![]() Die Feuerwehr Hungen ist eine Freiwillige Feuerwehr, d. h. ihre Mitglieder sind ehrenamtliche Helfer. In Hessen unterhalten lediglich sechs Städte eine Berufsfeuerwehr, manch größere Stadt beschäftigt hauptamtliche Einsatzkräfte. Der Unterschied zu einer Berufsfeuerwehr oder einer Feuerwehr mit hauptamtlichen Einsatzkräften besteht darin, dass die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren nicht ständig besetzt sind. Im Alarmfall werden die Einsatzkräfte über Funkmeldeempfänger (vergleichbar mit einem Personenrufsystem) oder über Sirenen informiert. Die Einsatzkräfte müssen dann zunächst im privaten PKW zum Feuerwehrgerätehaus fahren, ehe sie von dort aus mit den Einsatzfahrzeugen ausrücken können. Die Einsatzfahrt für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr beginnt also an ihrer Arbeitsstelle, zu Hause oder wo auch immer sie sich gerade befinden. Dies hat der Gesetzgeber insofern berücksichtigt, als dass er den Einsatzkräften auch in ihren privaten Kraftfahrzeugen Sonderrechte einräumt. Dabei gilt stets die Maßgabe, dass niemand gefährdet werden darf. ![]() Nur wie soll eine Einsatzkraft der Feuerwehr auf sich Aufmerksam und den anderen Verkehrsteilnehmern deutlich machen, dass sie sich auf der Fahrt zum Gerätehaus befindet? Eventuell haben Sie das auch schon einmal erlebt: hinter ihnen ein PKW der recht zügig unterwegs ist, evtl. die Warnblinkanlage eingeschaltet oder einen Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ montiert hat. An dieser Stelle soll keine Wertung über montierte Dachaufsetzer oder eingeschaltete Warnblinker vorgenommen oder eine Diskussion über zügigeres Fahren (in Maßen) geführt werden! Dies und anderes ist bei freiwilligen Rettungsorgansationen üblich und kommt auch in Hungen vor. Es geht vielmehr darum, Sie um Rücksichtsnahme zu bitten, denn bei Einsätzen der Feuerwehr ist nicht selten jede Minute kostbar ... ... Daher unsere Bitte an Sie: Wenn es für Sie gefahrlos ist, ermöglichen Sie dem Privat-Fahrzeug zu überholen. Zeigen Sie bitte Verständnis und denken Sie daran, dass die Einsatzkräfte auch auf dem Weg zu Ihnen oder Ihren Freunden und Bekannten sein könnten. | ||
| Beitrag | Martinshörner um 3 Uhr | ||
| Erstellt: | 05.04.2008 | ||
| Beitrag: | ![]() Viele fragen sich: „Muss das denn sein?“, wenn sie mal wieder mitten in der Nacht durch laute Einsatzhörner geweckt worden sind. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: „Ja.“ Aber warum muss die Feuerwehr nachts so einen vermeintlich unnötigen „Krach“ machen, wo die Straßen doch wenig oder gar nicht befahren sind? Die Antwort ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden. Feuerwehrfahrzeuge genießen so genannte Sonderrechte – immer. Das Parken im Haltverbot, eine (gemäßigte) Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fallen beispielsweise unter die Sonderrechte der Feuerwehr. Bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte muss jedoch immer beachtet werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden darf. Die Missachtung einer roten Ampel oder eines Stoppschildes sowie die Fahrt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in der Einbahnstraße sind Beispiele für mögliche Situationen, in denen andere eindeutig gefährdet würden. Das Wegerecht nach § 38 StVO: Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, wenn das Einsatzfahrzeug Blaulicht UND Einsatzhorn eingeschaltet hat und wenn es die Einsatzsituation rechtfertigt. Blaulicht und Einsatzhorn ordnen an, dass andere Verkehrsteilnehmer SOFORT freie Bahn zu schaffen haben. Natürlich ist dies kein „Freischein“! Auch bei der Inanspruchnahme des Wegerechts muss darauf geachtet werden, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Bei Fahrten mit Blaulicht und Einsatzhorn muss stets äußerste Vorsicht herrschen – bspw. muss sich in schlecht einsehbare Kreuzungen „vorgetastet“ und rote Ampeln dürfen nicht einfach „überfahren“ werden. Insbesondere nachts wird nicht die gesamte Einsatzfahrt mit eingeschalteten Einsatzhorn gefahren, denn die Sonderrechte können auch ohne Wegerecht in Anspruch genommen werden. Nimmt der Fahrer aber Sonderrechte in Anspruch und kommt es hierbei zu einem Unfall, so haftet der Fahrer. Umgekehrt: in Kreuzungsbereichen, bei Verkehr und an engen, unübersichtlichen Stellen usw. muss der Fahrer das Einsatzhorn einschalten, sofern er Wegerechte in Anspruch nehmen will - eben auch nachts. | ||
| Beitrag | Organisation der Freiwilligen Feuerwehr | ||
| Autor: | AG Öffentlichkeitsarbeit | ||
| Erstellt: | 22.04.2006 | ||
| Beitrag: | Die Feuerwehren sind gesetzliche Pflichteinrichtungen der Städte und Gemeinden, deren Aufgaben in Ländergesetzen festgeschrieben sind. In Hessen sind seit 1971 mit dem Brandschutzhilfeleistungsgesetz die Feuerwehren in einem privatrechtlichen und einen öffentlichen Bereich organisiert. Seit dem 01.07.99 gilt das hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz. Der privatrechtliche Teil ist der Verein, in dem alle sonstigen Aktivitäten (z.B. Festveranstaltungen, Ausflugsfahrten, Kameradschaftsabende usw.) außer Übungen und Einsätzen organisiert und finanziert werden. Der Verein selbst finanziert sich aus Beiträgen, Spenden und Veranstaltungsüberschüssen. Jeder Bürger unserer Stadt kann bei einein Jahresbeitrag von 9,- € Mitglied des Vereins werden, damit sind keine weiteren Verpflichtungen verbunden. Selbstverständlich sind wir aber auch für jede Verstärkung der Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und des Spielmannszuges dankbar, wenn Bürger sich über die reine Beitragszahlung hinaus in der Feuerwehr engagieren möchten. Damit sind wir schon beim öffentlichen Teil der Feuerwehren. Diesem obliegt es, freiwillig und ohne Bezahlung, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, die durch Brande und Unglücksfälle im weitesten Sinne drohen. In diesem Zusammenhang sind sie auch verpflichtet, schwerwiegende Verunreinigungen von Boden, Luft und Wasser zu verhindern. Man kann also auch bei der Feuerwehr sehr viel für den Schutz unserer Umwelt tun. Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung und Schutzkleidung werden von den Städten und Gemeinden bereitgestellt. Kreis und Land unterstützen dabei die Kommunen mit Zuschüssen. Lehrgänge auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule werden auch von der Kommune getragen. Die Feuerwehrführungskräfte sind Ehrenbeamte, ihr oberster Dienstherr ist der Bürgermeister, zu seiner fachlichen Unterstützung bedient er sich der Gemeindebrandinspektoren, Stadtbrandinspektoren und Wehrführer. Alle Feuerwehrstrukturen sind demokratisch aufgebaut. ![]() | ||
| Beitrag | Hochwasser - Ein paar Gründe für die Entstehung | ||
| Autor: | Markus W. Brühl | ||
| Erstellt: | 21.01.2007 | ||
| Beitrag: | Warum entsteht Hochwasser - ein paar Gründe...Normalerweise versickern Niederschläge nicht nur in den Boden, sondern werden zu einem großen Teil von der Vegetation aufgenommen, ein anderer Teil verdunstet. Das restliche Wasser fließt oberflächennah in die Flüsse. In den Jahreszeiten in denen die Vegetation ruht und die klimatischen Bedingungen für die Verdunstung ungünstig sind, wird mehr Wasser vom Boden aufgenommen. In diesen Monaten füllen wir unser Grundwasser-Reservoir auf. Versiegelt allerdings Frost den Boden bewegt sich das ganze Wasser an der Oberfläche. Bei starken Regenfällen kann dies zu Überflutungen führen. Hochwasser in Hungen 2003 Meist ist Hochwasser ein natürlicher Vorgang, der durch starke Regenfälle ausgelöst wird. Doch gibt es durchaus auch durch den Menschen verursachte Gründe für die alljährlichen Uferübertretungen unserer Flüsse. Da wäre zum einen die Begradigung und Einfassung der Flüsse zu nennen. Indem das Flussbett seines natürlichen geschlängelten Laufes beraubt wird, erhöht sich nicht nur die Geschwindigkeit des Wassers. Es verringert sich auch das Fassungsvermögen des Flusses. Zahlreiche Organisationen und Umweltämter sind heute bemüht die ursprüngliche Wasserführung vieler Flüsse wieder herzustellen. Sogenannte Renaturierungs-Programme laufen bundesweit. Ein weiteres Problem ist nicht nur die natürliche Bodenversiegelung durch Frost, auch die durch den Menschen entstandenen Versiegelungen verhindern das Versickern von Niederschlägen. Natürlich brache Flächen werden stetig weniger. Selbst die landwirtschaftlich genutzten Gebiete sind meist durch Verdichtung des Ackerbodens durch schwere Gerätschaften der Landwirte versiegelt. ![]() Hochwasser in Hungen-Inheiden 2003 MeldestufenBei Hochwasser wird das Ausmaß der Überflutung durch vier Meldestufen beschrieben. Für die einzelnen Alarmstufen gelten folgende Kriterien: Alarmstufe I
Alarmstufe II
Alarmstufe III
Alarmstufe IV
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| Fahrzeug-Design-Konzept der FF Hungen | |||
| Erstellt: | 22.12.2009 | ||
| Beitrag: | ![]() Feuerwehrfahrzeuge waren nicht immer rot - auch nicht in Hungen. Und in Hungen sind sie seit 2003 auch nicht "einfach nur rot", denn seither präsentiert sich der Fuhrpark im "Hungener Design". Lesen Sie mehr: | ||
| Link: | /wps/hungen/home/FF-Hungen/fahrzeug_design_ff_hungen/ | ||
| Beitrag | Rauchmelderpflicht in Hessen | ||
| Autor: | Markus W. Brühl | ||
| Erstellt: | 20.07.2010 | ||
| Beitrag: | Todesursache Brandrauch![]() Die meisten Brandopfer (über 80 %) sterben nicht durch Flammen, sondern infolge der Einwirkung von Brandrauch bzw. der darin befindlichen Atemgifte. Bereits eine einzige Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Daher sind auch insbesondere nachts die meisten Todesopfer zu beklagen. Oft tritt Bewusstlosigkeit ein, bevor die Opfer aus dem Schlaf erwachen. Hier kann der laute Warnton des Rauchmelders lebensrettend sein. Er kann Sie rechtzeitig aus dem Schlaf wecken, so dass Sie sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen können. Rauchmelderpflicht in Hessen seit 2005Laut aktueller Gesetzeslage (§13 Abs. 5 HBO) müssen
mindestens jeweils ein Rauchmelder angebracht werden. Dabei sind Rauchmelder so anzubringen, dass ein Brand frühzeitig erkannt wird. Diese Regelung gilt bereits seit dem Jahr 2005 für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. In Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014. | ||
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