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Feuerwehr Hungen

Feuerwehr Hungen

Rauchmelderpflicht in Hessen

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Edition:Infos & Tipps
Ausgabe:Tipps
Autor: Markus W. Brühl
Erstellt: 20.07.2010
Beitrag:

Todesursache Brandrauch

WW Rauchmelder 567 x 160

Die meisten Brandopfer (über 80 %) sterben nicht durch Flammen, sondern infolge der Einwirkung von Brandrauch bzw. der darin befindlichen Atemgifte. Bereits eine einzige Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Daher sind auch insbesondere nachts die meisten Todesopfer zu beklagen. Oft tritt Bewusstlosigkeit ein, bevor die Opfer aus dem Schlaf erwachen.

Hier kann der laute Warnton des Rauchmelders lebensrettend sein. Er kann Sie rechtzeitig aus dem Schlaf wecken, so dass Sie sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen können.

Rauchmelderpflicht in Hessen seit 2005


Laut aktueller Gesetzeslage (§13 Abs. 5 HBO) müssen

  • in Schlafräumen,

  • Kinderzimmern und

  • Fluren, die als Rettungswege dienen,

mindestens jeweils ein Rauchmelder angebracht werden. Dabei sind Rauchmelder so anzubringen, dass ein Brand frühzeitig erkannt wird.

Diese Regelung gilt bereits seit dem Jahr 2005 für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. In Bestandsbauten besteht eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014.
Links:
- Weitere Infos zum Thema Brandrauch
- Weitere Infos zur Installation von Rauchmeldern
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